
Ausländische Banken können in der Bundesrepublik Deutschland ohne spezielle Beschränkung tätig werden. Die ausländischen Banken unterliegen denselben Vorschriften (vor allem dem Kreditwesengesetz) wie deutsche Kreditinstitute. 58 ausländische Banken unterheilten Ende 1982 insgesamt 105 Zweigstellen in Deutschland. Nebe...
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